Häufig gestellte
Fragen beantwortet
- Ur-Salz
Wie hoch ist der natürliche Fluoridgehalt im Ur-Salz?
Das Erntesegen Ur-Salz enthält 0,1 mg/100 g Fluorid.
Woher stammt das Ur-Salz von Erntesegen?
Das Ur-Salz von ERNTESEGEN stammt aus dem sogenannten Ur-Meer, welches vor ca. 220 Millionen Jahren durch Klimaveränderungen austrocknete. Durch die Erdverschiebung gelangt das Salz unter die Erdoberfläche und lagert heute als Steinsalz in mehreren hundert Metern Tiefe.
ERNTESEGEN Ur-Salz stammt aus Deutschland und wird in Salzlagerstätten in Norddeutschland, im Gebiet der ehemaligen Zechtsteinmeeres abgebaut. ERNTESEGEN Himalaya Ur-Salz wird in einer der größten und ältesten Salzlagerstätten der Erde abgebaut, der Salt Range. Diese befindet sich in Pakistan und ist Teil der Siwalikketten, einer Vorbergzone des Himalayas.
Wie wird Ur-Salz abgebaut?
Das ERNTESEGEN Ur-Salz und Himalaya Ur-Salz werden bergmännisch abgebaut, wobei der Grad der Technisierung sehr unterschiedlich ist. Für ERNTESEGEN Ur-Salz werden beispielsweise Salzbrocken durch gezielte Sprengungen aus dem Salzstock gelöst und mit Schaufelladern zu sogenannten Vorbrechern gefahren, von wo es zur Weiterverarbeitung über Tage gefördert wird. Dort wird das Steinsalz weiter mechanisch zerkleinert und durch Aussiebung nach Korngrößen getrennt. Dieses Verfahren wird weltweit zur Gewinnung von Steinsalz eingesetzt; ein rein mechanischer Abbau ohne Sprengungen wird nur noch vereinzelt in ganz kleinen Minen praktiziert.
Bei dem Abbau von ERNTESEGEN Himalaya Ur-Salz werden mit Spitzhacken, Stangen, Hammer und Meißel sowie durch einfache Sprengungen Salzbrocken aus dem Salzstock gelöst und über Tage gefördert. Dort werden die Salzbrocken mehrfach von Hand gewaschen und sonnengetrocknet bevor sie mechanisch zerkleinert und durch Aussiebung nach Korngrößen getrennt werden.
Wie kann man die Streudose neu befüllen?
Momentan kann die Dose nur über die Öffnung im Deckel nachgefüllt werden. Dies ist z. B. mit Hilfe eines Trichters möglich. Sollte kein Trichter zur Verfügung stehen, dann hilft auch eine Plastik- oder Papiertüte, in die Sie das Salz umfüllen und dann unten eine kleine Ecke abschneiden, durch die das Salz dann in die Dose rieselt.
Wir verwenden keinen Deckelverschluss zum Abnehmen, da die Dose von unten befüllt wird und oben ein stabiler und sicherer Verschluss vorhanden sein muss, der sich beim Abfüllen nicht öffnet.
Ein abnehmbarer Bodenverschluss, wäre jedoch grundsätzlich denkbar. Allerdings werden bei ERNTESEGEN Ur-Salz 400g in die Dose abgefüllt und durch das hohe Gewicht besteht die Gefahr, dass sich der Boden beim Transport bzw. beim täglichen Einsatz in der Küche lockert und heraus fällt. Darüber hinaus verfügen wir mit einem abnehmbaren Boden über keinen Originalitätsverschluss mehr. Dies halten wir jedoch bei diesem Artikel für sehr wichtig.
Aus welchem Material ist die Verpackung angefertigt? (Dose und Beutel)
Die Dose unseres ERNTESEGEN Ur-Salz 400 g besteht aus: Banderole (Papier + Lack), Rumpf (Wickelpapier), Innenlage (Kraftliner Papier braun + Aluminiumfolie), Streuverschluss (Plastik PS/PE), Boden (Weißblech).
Bei der Umverpackung unseres Ur-Salzes im Beutel handelt es sich um Papier (80g) und Kunststoff (OPP 30my). Um das Salz ideal zu schützen und sicher zu lagern/transportieren, benötigen wir die Plastikschicht. Nur Papier ist dafür leider nicht ausreichend.
Wie steht es um die Nachhaltigkeit der Verpackung bei Ur-Salz?
Unser Verpackungseinkauf setzt sich aktiv dafür ein, nachhaltigere Alternativen zu finden, die nicht nur unsere Produkte optimal vor äußeren Einflüssen schützen, sondern auch Umweltfreundlichkeit und Ressourcenschonung in den Mittelpunkt stellen. Dabei prüfen wir kontinuierlich die neuesten Entwicklungen auf dem Markt, um innovative und umweltschonende Verpackungslösungen zu integrieren.
Was stellen die schwarzen Partikel in Ur-Salz dar?
Aus den Salzlagerstätten wird unser Ur-Salz gewonnen, welches in der Regel sehr weiß ist. Die Salzstöcke sind jedoch aufgrund Ihrer Entstehungsgeschichte nicht homogen und weisen u.a. in unterschiedlichen Konzentrationen kleine schwarze Partikel auf. Es handelt sich hierbei um ein so genanntes Anhydrit, ein Sediment-Mineral, das als Verdunstungsprodukt von Meerwasser entstanden und unbedenklich ist.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass es sich hierbei um keinen Qualitätsmangel handelt.
Warum befindet sich kein MHD auf den Verpackungen?
Salz ist eine anorganische Verbindung. Es besitzt somit keine Inhaltsstoffe, die durch Bakterien oder Schimmel zersetzt werden können. Unser Ur-Salz ist unbegrenzt haltbar. Ausnahme ist das Ur-Salz mit Kräutern. Durch die Zugabe der Kräuter sind wir verpflichtet, ein Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben.
Was ist der Unterschied zwischen herkömmlichem Kochsalz und Ur-Salz?
Die wesentlichen Unterschiede von ERNTESEGEN Ur-Salz und Kochsalz sind:
- Kochsalz, Tafel- oder Speisesalz entsteht in der Regel durch Verdampfung von Sole oder Salzlösungen. In der anschließenden Raffination wird das Salz „gereinigt“ und teilweise mit sogenannten Aufhellern und künstlicher Jodierung versetzt.
- Kochsalz enthält in der Regel Rieselhilfen, welche z.B. als Trennmittel Calciumcarbonat und Magnesiumcarbonat auf der Verpackung deklariert werden. Diese Rieselhilfen werden zugesetzt, um das Verklumpen des Salzes zu verhindern.
Warum lässt sich die Drehscheibe der Dose schlecht drehen?
Der überwiegende Teil unseres ERNTESEGEN Ur-Salzes und Himalaya Ur-Salz, hat eine Korngröße zwischen 0,16 – 0,71 mm. Damit passen zumindest die kleineren Körner zwischen Deckel und Drehscheibe. Die Drehbarkeit wird weiterhin beeinträchtigt, wenn der Deckel z.B. durch Wasserdampf beim Dosieren über dem Kochtopf feucht und das Salz darauf fest wird. Aus technischen Gründen gibt es derzeit keine Alternative.
- Himalaya Ur-Salz
Wie hoch ist der natürliche Fluoridgehalt im Himalaya Ur-Salz?
Das Erntesegen Himalaya Ur-Salz enthält 0,1 mg/100 g Fluorid.
Wie sehen die Arbeitsbedingungen für die Arbeiter vor Ort aus?
Hier gibt es seitens des Rohstoff-Lieferanten eine Fair Trade Garantie Erklärung. Das Produkt wird fair gehandelt und produziert. Dies bedeutet u. a. keine Kinderarbeit, der Lohn liegt ca. 25 % höher als üblich im Produktionsland, sowohl Arbeiter als auch ihre Familienangehörigen bekommen eine kostenlose medizinische Versorgung im Krankheitsfall, bei einer Heirat erhält der Arbeiter 2 Monatslöhne als Geschenk, Menschenrechte werden beachtet. Geltende Gesetze im Produktionsland dienen als Rahmen und dürfen nicht umgangen werden. Die Arbeiter vor Ort haben ein Versammlungsrecht und dürfen deswegen nicht benachteiligt werden, die geltenden Regelungen zur Arbeitszeit werden beachtet, durch Schulungen soll Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz kontinuierlich verbessert werden. Die Einhaltung der Standards wird seitens des Lieferanten durch Kontrollen vor Ort überprüft.
- Brühen (Dose)
Warum ist die Dose der Brühe nicht vollständig befüllt?
Aufgrund von produktionstechnischen Gründen, ist es unvermeidbar einen Freiraum oben in der Dose zu lassen.
Gesetzlich ist es wie folgt geregelt:
Eine Mogelpackung liegt dann vor, wenn die Aufmachung eines Produkts zu einer erheblichen Fehlvorstellung über die enthaltene Menge des Lebensmittels führen kann.
Grundsätzlich sind Freiräume bei undurchsichtigen Packungen dann unzulässig, wenn sie 30% und mehr des Füllvolumens ausmachen.
Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht bei Packungen mit Trockensuppen oder Trockensaucen. Bereits seit dem Inkrafttreten der eichrechtlichen „Mogelpackungsvorschriften“ ist es allgemein anerkannt, dass diese nicht auf Lebensmittel anzuwenden sind, die nach dem Volumen der genussfertigen Zubereitung gekennzeichnet werden. Dies trifft insbesondere auf konzentrierte Suppen und Brühen zu (hierzu zählen auch die genannten Trockenerzeugnisse) und ist sinnvoll, da aus Sicht des Verbrauchers nicht entscheidend ist, welche Menge an Pulver die Verpackung enthält. Es kommt für den Verbraucher vielmehr darauf an, welche Menge des verzehrfertigen Produkts er aus dem Inhalt zubereiten kann. Eine etwaige Fehlvorstellung über die enthaltene Pulvermenge wäre daher nicht rechtserheblich.
Diese Rechtsauffassung wurde dem Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel e.V. zudem (noch unter Bezug auf das alte Eichgesetz) durch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) schriftlich bestätigt. Im Wortlaut führt das BMWi aus: “ (…) Das Thema „Verpackung von Trockensuppen“ (ist) vom Arbeitsausschuss Mogelpackungen des Länderausschusses Gesetzliches Messwesen (…) behandelt worden. Dabei wurde festgestellt, dass Packungen mit Trockensuppen, bei denen die Ergiebigkeit gekennzeichnet wird, nicht unter §17 Eichgesetz fallen.“ Da die Ergiebigkeit bei dem betreffenden Erzeugnis ausdrücklich deklariert ist („ergibt X Liter“), kommt es im Ergebnis auf den Freiraum der Fertigpackung nicht an.
- Kontakt
Fragen, die nicht in den FAQs behandelt werden.
Bei Fragen oder dem Wunsch nach Kontaktaufnahme kann das Kontaktformular genutzt oder eine E-Mail an info@huegli.de gesendet werden. Vielen Dank für das Interesse. Eine schnelle Rückmeldung erfolgt zeitnah.